1 Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Geschäftspartnern
(Kunden und Lieferanten).
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder Lieferanten werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Neben diesen allgemeinen Vertragsbestandteilen gelten zusätzlich besondere Regelungen für Aufzüge, Lifte & Umbauten, die in Punkt 14 sowie für Internetgeschäfte die in Punkt 15
wiedergegeben sind. Diese besonderen Regelungen können in einzelnen Punkten von den allgemeinen Regelungen abweichen oder auch diesen widersprechen. Liegt eine solche Abweichung oder ein solcher
Widerspruch vor, so sind stets die speziellen Regelungen vor den allgemeinen anzuwenden.
2 Angebot/Vertragsschluss
2.1 Nicht befristete Angebote unsererseits erfolgen stets freibleibend. Sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluß abzugeben.
2.2 Wir behalten uns Eigentum- und Urheberrechte an den dem Kunden überreichten Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht
werden.
2.3 Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
2.4 Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen, sind für uns nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Vollmachten unserer Mitarbeiter sind insoweit beschränkt.
3 Preise
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preislisten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die
Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
3.3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Lieferung ab einem Nettoverkaufswert von € 130,- frei Haus. Bei geringeren Bestellvolumina wird eine Versandkostenpauschale von € 5,- in
Rechnung gestellt.
3.4 Im Falle von Vertragsauflösungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, sind wir berechtigt, unsere bereits entstandenen Aufwendungen sowie 10% des Netto-Auftragswertes als entgangenen
Gewinn in Rechnung zu stellen, falls durch uns nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird oder der Kunde uns nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4 Versand/Gefahrenübergang
4.1 Bei Versand durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausfüh-rung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie Versandkosten oder Anfuhr übernommen haben. Sollten dennoch
Ansprüche wegen Transportschäden oder Verlusten gegen uns erhoben werden, so kann der Abnehmer diese nur geltend machen, falls er den Schaden auf den Frachtdokumenten vermerkt oder bei Verlusten
eine Protokollaufnahme unverzüglich veranlaßt und innerhalb einer Woche angezeigt hat.
4.2 Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über; jedoch sind wir verpflichtet, auf
Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Wir sind berechtigt Einlagerungskosten pauschal je angefangenem Monat mit 1 % vom Auftragswert in Rechnung zu
stellen. Die Vergütung vermindert sich entsprechend, wenn der Kunde nachweist, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eventuelle Erfüllungstermine oder -fristen
bleiben hiervon unberührt. Tritt die Unmöglichkeit der Leistung während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
4.3 Liegen keine besonderen Weisungen des Kunden vor, erfolgt die Wahl des Transportweges und -mittels durch uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung.
5 Lieferzeit/Lieferumfang
5.1 Soweit Lieferfristen oder -termine nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen oder -termine nur als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und
nicht verbindlich. Fixe Lieferfristen und -termine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
5.2 Kommt es bei einer ausdrücklichen Fixierung eines Liefertermins zu einem Verzug den wir nicht im Sinne von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben und erwächst dem Kunden
hieraus ein Schaden, so hat dieser das Recht, unter Ausschluss weiterer Ansprüche als Verzögerungsentschädigung für jeden vollendeten Monat der Verspätung 1% aus der Netto-Auftragssumme zu
beanspruchen. Der Anspruch ist jedoch insgesamt beschränkt auf höchstens 5% der Netto-Auftragssumme. Uns bleibt das Recht vorbehalten dem Kunden nachzuweisen, dass infolge des Verzuges kein oder
ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
5.3 Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt und können diese auch gesondert in Rechnung stellen, es sei denn, sie sind für den Kunden nicht sinnvoll nutzbar.
6 Höhere Gewalt
6.1 Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche
Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare
Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren
Bedingungen besteht.
6.2 Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 3 Monaten, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag
zurückzutreten.
6.3 Schadensersatzansprüche des Kunden sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.
7 Zahlung
7.1 Unsere Forderungen werden mit Zugang unserer Rechnung sofort zu Zahlung ohne Abzug fällig.
7.3 Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechtserhalt Zahlung leistet.
7.4 Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung entgegen. Die Annahme erfolgt erfüllungshalber. Die mit der Einlösung der Schecks und Wechsel verbundenen Kosten hat uns
der Kunde zu ersetzen. Gutschriften über Schecks und Wechsel stehen unter Vorbehalt der Einlösung. Wertstellungen erfolgen an dem Tag, an dem wir über den Gegenwert endgültig verfügen.
7.5 Ist der Kunde in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet; bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der
Verzugszins 8 % über dem Basiszins p.a.. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden oder weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten.
7.6 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden auch alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne daß es einer gesonderten Mitteilung bedarf.
7.7 Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, daß alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl
gerichtliche als auch außergerichtliche, bis zur Höhe der gesetzlich zulässigen Gebühren, zu Lasten des Kunden gehen.
7.8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7.9 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
8.2 Der Kunde darf über unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte
zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
8.4 Wir sind zum Vertragsrücktritt und zur Rücknahme von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware berechtigt, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Vertragspflicht, insbesondere Mit der
Zahlung des Preises, in Verzug ist sowie bei Zahlungseinstellung des Kunden, Insolvenzeröffnung über sein Vermögen. In der bloßen Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch
uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Haben wir dem Kunden zur Erfüllung seiner Vertragspflichten eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass nach Ablauf dieser Frist die Annahme der
Vertragsleistung abgelehnt werde, so trägt der Kunde sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zuzüglich
der Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweisen. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten oder sonstiger
Forderungen.
8.5 Bei Verbindung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit beweglichen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert
der anderen Gegenstände zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude, stehen uns, neben vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen gegen den Kunden, sämtliche
daraus entstehenden Ansprüche des Kunden gegen den Eigentümer zu, die der Kunde schon jetzt an uns abtritt.
9 Gewährleistung
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Lieferungen unverzüglich auf das Vorliegen offensichtlicher und verborgener Mängel hin zu untersuchen.
9.2 Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie uns innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt werden. Für verborgene Mängel bestehen
Gewährleistungsansprüche nur, wenn sie uns innerhalb von 13 Monaten seit Beginn der Gewährleistunmgsfrist schriftlich angezeigt werden.
9.3 Wenn nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Lieferung. Für gebrauchte Geräte 12 Monate.
9.4 In Fällen mangelhafter Lieferung steht uns das Recht zu, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Neulieferung zu ersetzen. Der Kunde ist
verpflichtet, uns die mangelhafte Sache zur Prüfung und Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Mißlingt die Nachbesserung oder Nachlieferung, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder
durch uns abgelehnt, ist der Kunde ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Erklärung des Rücktritts oder der Minderung berechtigt.
9.5 Nicht unter die Gewährleistung fallen Mängel, die auf Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Unsere Verpflichtung zur Nachbesserung oder zum Ersatz erlischt, wenn
Reparaturen bzw. Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile, von anderer Seite als von uns oder einer durch uns authorisierten Firma vorgenommen werden und nicht ausgeschlossen werden kann, dass
der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Gleiches gilt im Falle der Verwendung von Zubehörteilen, die nicht durch uns freigegeben sind.
9.6 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so werden die Kosten unserer Überprüfung und Reparatur zu unseren jeweils gültigen Listenpreisen
berechnet.
10 Haftung
10.1 Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch ausgenommen die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sind wir nur verpflichtet, soweit
(a) der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns beruht oder
(b) der Schaden auf das Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist oder
(c) wir eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verletzt haben oder
(d) das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht.
10.2 Jede Haftung ist auf solche typischen Schäden beschränkt, deren Eintritt wir nach den uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen
konnten.
10.3 Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf der Verletzung von Hauptleistungspflichten beruhen oder die Haftung nicht
durch grobes Verschulden oder Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
10.5 Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Ziffern 10.1 bis 10.4 ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfaßt dieser Ausschluß bzw. diese Beschränkung auch Ansprüche aus
unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter und Beauftragten.
11 Haftung bei konstruktiven Veränderungen
11.1 Konstruktive Veränderungen an von uns gelieferten, bereitgestellten oder hergestellten Artikeln durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten sind nur zulässig, wenn sie den
sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen und zuvor unsere Geschäftsleitung schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.
11.2 Dies gilt insbesondere auch für durch uns im Rahmen von Mietverfahren oder Fallpauschalen gelieferte Artikel. Eine Wartung, Reparatur oder sonstige Veränderung durch den Kunden oder einen
von Ihm beauftragten Dritten ist ohne die schriftliche Zustimmung unserer Geschäftsleitung ebenfalls nicht zulässig.
11.3 Werden entgegen den Ziffern 11.1 oder 11.2 Veränderungen durchgeführt, lehnen wir jegliche Haftung sowohl für die Veränderung als auch für das veränderte Produkt ab. Dies schließt auch die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ein. Werden konstruktive Veränderungen ohne schriftliches Einverständnis unserer Geschäftsleitung vorgenommen und entstehen Dritten aufgrund der
Veränderungen Schäden, für die wir im Außenverhältnis etwa einzustehen haben, so ist der Kunde verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen des Dritten freizustellen.
11.4 Wird entgegen Ziffer 11.2 unser Eigentum durch nicht autorisierte Personen beschädigt, so haftet der Kunde in Höhe des Wertes der Ersatzbeschaffung.
12 Warenrücksendungen
12.1 Warenrücksendungen sind nur dann möglich, wenn ein berechtigter Reklamationsgrund vorliegt. Hierbei sind Name und Anschrift des Kunden, der Reklamationsgrund sowie das Kaufdatum
anzugeben.
12.2 Sonstige unaufgeforderte Warenrücksendungen können nicht zurückgenommen werden.
12.3 Sterilprodukte, Batterien, Hygieneprodukte oder Sonderanfertigungen sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
13 Verwendung personenbezogener Daten
Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und zu verarbeiten.
14 Besondere Regelungen für Aufzüge, Lifte & Umbauten
14.1 Angebot und Vertragsschluss: Die unserem Ausführungsvorschlag beigefügten technischen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, etc.), sowie Angaben über Maße, Gewichte, Leistungen, Kraftbedarf,
Betriebskosten o.ä. sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich durch uns als verbindlich bezeichnet und gekennzeichnet worden sind. Projektzeichnungen und von uns gefertigte sonstige
Projektunterlagen darf der Kunde ohne unser schriftliches Einverständnis nicht anderweitig verwenden. Die Bestellung des Kunden können wir innerhalb von 4 Wochen durch eine schriftliche
Bestätigung annehmen.
14.2 Liefer- und Leistungsumfang: Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich, es sei denn, eine etwaige Abweichung von der
Bestellung wäre dem Kunden nicht zumutbar. Die Anlage oder Baumaßnahme wird unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und nach den Werksnormen des jeweiligen Herstellers
installiert bzw. durchgeführt und entspricht der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Richtlinie. Wir haben Anspruch darauf, dass der Kunde uns vor Beginn der Baumaßnahme die
Genehmigung der Pläne schriftlich erteilt.
14.3 Fristen und Termine: Ausdrücklich vereinbarte Fristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor:
(1) der Mitteilung der vom Kunden nach Vertragsschluss etwa noch beizubringenden Informationen,
(2) der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben,
(3) der Erbringung von etwaigen bauseitigen Vorleistungen durch den Kunden sowie
(4) der Leistung einer vereinbarten Anzahlung.
Ist statt einer Frist ein Termin vereinbart worden, so gelten diese Regelungen entsprechend mit der Maßgabe, dass sich der Termin entsprechen verschiebt.
14.4 Preise und Zahlungsbedingungen: Die Preise umfassen mangels besonderer Vereinbarung nicht die Kosten für Verpackung und Transport, die Gebühren für die TÜV-Vorprüfung und -Endabnahme sowie
Gebühren für sonstige behördliche Abnahmen. Zahlungen sind durch Überweisung oder Scheck ohne jeden Abzug wie folgt zu leisten: 50% sofort bei Auftragserteilung und 50% sofort nach Fertigstellung
der Baumaßnahme oder Anlage. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn noch Nacharbeiten zu leisten sind, es sei denn, dass der Kunde wegen eines wesentlichen Mangels der Funktionsfähigkeit
berechtigt wäre, die Abnahme unserer Leistung zu verweigern.
14.5 Endabnahme: Wir haben einen Anspruch auf förmliche Endabnahme innerhalb von 8 Werktagen nach Fertigstellung. Sollte der Kunde diesem Anspruch ohne Angabe von Gründen nicht entsprechen, so
gilt die Abnahme als mängelfrei durchgeführt. Die Abnahme kann vom Kunden wegen Beanstandungen, die die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht beeinträchtigen, nicht verweigert werden.
14.6 Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuanlagen 24 Monate und beginnt mit Fertigstellung unserer Leistung. Sie verkürzt sich auf 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn,
wenn der Kunde den Abschluss eines von uns in den ersten 3 Monaten zu zumutbaren Bedingungen angebotenen Wartungsvertrages für die Dauer von 24 Monaten ablehnt.
15 Besondere Regelungen für Internetgeschäfte
15.1 Angebot und Vertragsschluss: Unsere Online-Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei uns online Waren zu bestellen. Durch Bestellung gibt der Kunde ein
rechtlich verbindliches Angebot ab. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Arbeitstagen mit Zusendung einer elektronischen oder schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen. Bei
fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
15.2 Preise und Zahlungsbedingungen: Alle angegebenen Preise gelten nur innerhalb Deutschlands. Dies gilt auch für Verpackung und Versand. Maßgeblich für die Bestellung ist der zu diesem
Zeitpunkt gültige Preis. Ist nichts anderes bestimmt werden Zahlungen per Vorkasse abgewickelt. In Ausnahmefällen kann auch auf Nahnahme umgestellt werden. Die Nachnahmekosten trägt der Kunde.
Wird der Kunde weder bei Auslieferung zuhause angetroffen, noch das Paket innerhalb von 7 Werktagen bei der Poststelle abgeholt, so haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die
Bestellung zu stornieren.
15.3 Shopping-Accounts: Wir richten für jeden Benutzer einen passwortgeschützten direkten Zugang für künftige Bestellungen im Shop ein. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Passwort vertraulich zu
behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Für missbräuchlich verwendete Passwörter haftet der Kunde.
15.4 Widerrufsrecht:
(a) Ist der Kunde Vollkaufmann, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB.
(b) Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung ohne Begründung zu widerrufen. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Rücksendung der Ware. Die Rücksendung erfolgt bei Bestellungen bis zum Wert von 40,- € auf Kosten des Kunden. Für die Wertverschlechterung durch
Ingebrauchnahme der Ware hat der Kunde Ersatz zu leisten. In den Fällen des § 312d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht.
15.5 Haftung: Wir betreiben die Homepage www.RS-Treppenlifte.de gemeinsam mit unseren Schwesterunternehmen mit höchstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Wir übernehmen jedoch keine
Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeler Art
beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich
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15.4 Urheberrechte: Alle auf unseren Internetseiten dargestellten Informationen, Bildern, Logos, etc. unterliegen unserem Urheberrecht. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürfen
diese - auch nicht auszugsweise - weder kopiert noch ver- oder bearbeitet werden.
16 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
16.1 Erfüllungsort ist Mühlhausen.
16.2 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der Gerichtsstand ausschließlich nach unserem Firmensitz in Mühlhausen-Rettigheim, wenn der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.3 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
16.4 Sind aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt.